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Assistiertes Fahren bezeichnet eine Technologie, die Fahrer:innen durch automatisierte Systeme unterstützt, ohne die volle Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Es handelt sich um eine Zwischenstufe zwischen manuellem Fahren und autonomem Fahren (SAE-Level 2 nach SAE International). In Deutschland gewinnt diese Technologie durch gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Fortschritte zunehmend an Bedeutung.
Allgemeine Beschreibung
Assistiertes Fahren umfasst Systeme, die bestimmte Fahrfunktionen temporär oder situativ übernehmen, während die Verantwortung beim Menschen bleibt. Dazu zählen unter anderem Abstandsregeltempomat (ACC), Spurhalteassistenten oder automatisierte Einparkhilfen. Diese Systeme nutzen Sensoren wie Radar, Lidar und Kameras, um die Umgebung zu erfassen und Handlungsempfehlungen oder direkte Eingriffe (z. B. Bremsen) vorzunehmen.
Rechtlich ist Assistiertes Fahren in Deutschland durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und internationale Normen wie die UN-Regelung Nr. 157 (für automatisierte Fahrfunktionen bis 60 km/h) geregelt. Im Gegensatz zum hochautomatisierten Fahren (SAE-Level 3+) darf der Fahrer hier nicht dauerhaft die Aufmerksamkeit vom Verkehr abwenden – eine ständige Überwachungspflicht besteht.
Technisch basieren diese Systeme auf Echtzeitdatenverarbeitung und maschinellem Lernen, wobei Hersteller wie Bosch, Continental oder Tesla unterschiedliche Ansätze verfolgen. Während einige Lösungen auf Kameras setzen (z. B. Teslas "Autopilot"), kombinieren andere Radar- und Ultraschallsensoren für eine redundante Umfelderfassung.
Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist gemischt: Studien des ADAC zeigen, dass viele Nutzer:innen die Systeme als komfortabel empfinden, gleichzeitig aber Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Systemgrenzen bestehen. Kritisch ist zudem die klare Abgrenzung zu autonomem Fahren, da Marketingbegriffe wie "Autopilot" (Tesla) oft Missverständnisse erzeugen.
Technische Grundlagen
Die Kernkomponenten assistierter Systeme sind Umfeldsensoren, Aktuatoren (z. B. Bremsen, Lenkung) und Steuergeräte (ECUs). Radar-Sensoren (typischerweise 77 GHz) messen Abstände und Relativgeschwindigkeiten zu anderen Verkehrsteilnehmern mit einer Genauigkeit von ±0,1 m/s. Lidar-Systeme (Light Detection and Ranging) ergänzen dies durch hochauflösende 3D-Umgebungskarten, sind jedoch wetteranfälliger.
Die Datenfusion erfolgt in zentralen Recheneinheiten (z. B. NVIDIA DRIVE oder Mobileye EyeQ), die Algorithmen wie Simultaneous Localization and Mapping (SLAM) oder Deep Learning nutzen. Für die Spurhaltung kommen oft monokulare Kameras zum Einsatz, die Fahrbahnmarkierungen mit einer Auflösung von bis zu 1280×960 Pixeln bei 60 Hz erfassen. Die Latenzzeit zwischen Sensordaten und Aktuator-Reaktion liegt bei modernen Systemen unter 100 Millisekunden.
Ein zentrales Problem ist die Sensorredundanz: Um Ausfälle zu kompensieren, kombinieren Hersteller oft Radar, Kamera und Lidar (z. B. im Mercedes DRIVE PILOT, Level 2). Die Energieversorgung dieser Systeme erfolgt über das Fahrzeug-Bordnetz (12 V/48 V), wobei der zusätzliche Strombedarf bei 200–500 Watt liegt.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
In Deutschland regelt die StVZO (§ 1e)* die Zulassung assistierter Systeme, während die *UN-ECE-Regelungen (z. B. R79 für Lenkassistenten) internationale Standards setzen. Seit 2022 ist die Nutzung von Level-2-Systemen auf Autobahnen bis 60 km/h ohne Hände am Lenkrad erlaubt (Verordnung nach § 1a StVG), sofern der Fahrer jederzeit eingreifen kann.
Die Produkthaftung bleibt beim Hersteller, während die Betreiberhaftung beim Fahrer liegt – ein zentraler Unterschied zu autonomem Fahren (Level 3+). Versicherungen wie der GDV fordern klare Protokollierungspflichten für Systemaktivierungen, um Haftungsfragen bei Unfällen zu klären. Zudem schreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass aufgezeichnete Fahrdaten (z. B. von Dashcams) nur mit Einwilligung gespeichert werden dürfen.
Ein aktueller Diskussionspunkt ist die Ethik-Kommission für automatisiertes Fahren, die 2020 Leitlinien für Algorithmen-Entscheidungen veröffentlichte. Diese betonen, dass assistierte Systeme keine moralischen Abwägungen treffen dürfen (z. B. bei unausweichlichen Unfällen), sondern stets die StVZO-Vorgaben priorisieren müssen.
Anwendungsbereiche
- Pkw-Sektor: Serienmäßig in Oberklasse-Fahrzeugen (z. B. BMW "Driving Assistant Professional", Audi "AI Traffic Jam Pilot") sowie als Nachrüstlösungen (z. B. Mobileye 8 Connect). Reduziert Ermüdungserscheinungen auf Langstrecken.
- Nutzfahrzeuge: Lkw-Hersteller wie Daimler ("Active Drive Assist") nutzen assistierte Systeme zur Kraftstoffersparnis durch präzise Abstandsregelung (Platooning). In Deutschland zugelassen für Kolonnenfahrten auf Autobahnen (Feldversuche seit 2019).
- Öffentlicher Verkehr: Busse mit Spurhalteassistenten (z. B. in Hamburg oder Berlin) testen teilautomatisierte Fahrfunktionen im Linienbetrieb, um die Sicherheit an Haltestellen zu erhöhen.
- Landwirtschaft: Traktoren mit GPS-gestützter Lenkhilfe (z. B. John Deere "AutoTrac") ermöglichen präzises Fahren auf Feldern und reduzieren Überlappungen bei der Aussaat.
Bekannte Beispiele
- Tesla Autopilot (seit 2014): Kombiniert adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC) mit Spurhalteassistent und automatisierten Spurwechseln ("Navigate on Autopilot"). Nutzt 8 Kameras, 12 Ultraschallsensoren und Radar. Kritisch diskutiert nach Unfällen durch Fehlinterpretationen der Systemgrenzen.
- Mercedes DRIVE PILOT (Level 2, 2022): Erstes System mit Zulassung für konditionell automatisiertes Fahren (bis 60 km/h) in Deutschland. Nutzt Lidar, Radar und hochauflösende Karten. Erfordert eine spezielle Versicherung.
- Volkswagen "Travel Assist": Kombiniert ACC mit Spurführung und Stauassistent. Verfügbar in Modellen wie dem ID.4. Arbeitet mit einer einzigen Frontkamera (Mono-Kamera-System).
- Bosch "Highway Pilot": Prototyp für Level-2-Funktionen auf Autobahnen, der durch KI-gestützte Prädiktion von Verkehrssituationen überzeugt. Geplant für Serienproduktion ab 2025.
Risiken und Herausforderungen
- Übermäßiges Vertrauen ("Overtrust"): Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen, dass Fahrer:innen assistierte Systeme oft überschätzen und zu spät eingreifen (z. B. bei plötzlichen Hindernissen).
- Sensorlimitierungen: Kameras versagen bei schlechten Lichtverhältnissen (z. B. Gegenlicht), Radar kann Metallbrücken nicht von Fahrzeugen unterscheiden. Lidar ist teuer und anfällig für Regen oder Schnee.
- Datenmissbrauch: Assistenzsysteme sammeln Bewegungsprofile und Umgebungsdaten. Unklare Regelungen zur Speicherung und Weitergabe (z. B. an Versicherungen) werfen Datenschutzfragen auf.
- Infrastrukturmängel: In Deutschland fehlen flächendeckend digitale Karten mit Zentimetergenauigkeit (für Level 2+), und Fahrbahnmarkierungen sind oft unzureichend für Kamerasysteme.
- Kosten: Nachrüstlösungen (z. B. Mobileye) kosten 1.500–3.000 €, Serienausstattungen erhöhen den Fahrzeugpreis um 3.000–8.000 € – eine Hürde für die Massenadoption.
Ähnliche Begriffe
- Autonomes Fahren (SAE-Level 3–5): Systeme übernehmen die Fahraufgabe vollständig (z. B. Waymo in den USA). In Deutschland erst seit 2022 für Level 3 zugelassen (z. B. Mercedes DRIVE PILOT in der S-Klasse).
- Fahrerassistenzsysteme (FAS, ADAS): Oberbegriff für alle unterstützenden Technologien, inklusive einfacher Warnsysteme (z. B. Totwinkel-Assistent) ohne Automatisierungsgrad.
- Kooperatives Fahren: Fahrzeuge kommunizieren über Car-to-X-Technologie (z. B. 5G) mit Infrastruktur oder anderen Fahrzeugen, um Assistenzfunktionen zu verbessern. In Deutschland im Test (z. B. Projekt "KoRA9").
- Platooning: Vernetzte Lkw-Fahrten im Konvoi mit minimalem Abstand (durch assistierte Systeme gesteuert). Reduziert Luftwiderstand und Kraftstoffverbrauch um bis zu 10 %. In Deutschland auf ausgewählten Autobahnen erlaubt.
Zusammenfassung
Assistiertes Fahren stellt eine Schlüsseltechnologie auf dem Weg zum autonomen Fahren dar, die bereits heute Komfort und Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Durch die Kombination von Sensorik, KI und Echtzeitdatenverarbeitung übernehmen diese Systeme Teilaufgaben wie Abstandhalten oder Spurführung, erfordern aber weiterhin die Aufmerksamkeit der Fahrer:innen. Rechtlich ist die Nutzung in Deutschland klar geregelt, wobei Haftungsfragen und Datenschutz weiterhin Herausforderungen darstellen.
Technische Limits (z. B. Wetteranfälligkeit von Sensoren) und hohe Kosten bremsen die flächendeckende Einführung, während Fortschritte in der KI und Infrastruktur (z. B. 5G) langfristig das Potenzial der Technologie erweitern. Für Verbraucher:innen ist es entscheidend, die Systemgrenzen zu verstehen, um Risiken wie "Overtrust" zu vermeiden. Mit weiteren Innovationen und klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen könnte assistiertes Fahren in den nächsten Jahrzehnten zum Standard werden – als Brückentechnologie hin zur vollen Autonomie.
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